Ist der Abwasserkanal wirklich dicht oder tritt verschmutztes Wasser aus, das den Boden verunreinigt und schließlich auch das Grundwasser? Seit dem 31.Dezember 2007 ist es Grundstückseigentümern in NRW gesetzlich vorgeschrieben, die eigenen Abwasserkanäle regelmäßig überprüfen zu lassen (§61a Landeswassergesetz). Diese Prüfung wird Dichtigkeitsprüfung genannt und von Experten der Abwasser- und Kanalreinigung durchgeführt – auch von uns.
Was ist eine Dichtigkeitsprüfung?
Die Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN 1610 erfolgt in der Regel mit einer Kanal-TV-Kamera. Damit diese klare Ergebnisse liefern kann, werden die Leitungen zunächst mit einer Hochdruck-Spüldüse gereinigt. Anschließend wird die Kamera über einen Kanal oder Schacht in die Abwasserleitung eingeführt. Alternativ gibt es seit einiger Zeit auch spezielle Spüldüsen mit eingebauter Kamera, so dass Reinigung und Inspektion mit einem Schlag erledigt werden. Die Kamera untersucht alle Abwasserleitungen – auch die Abzweigungen – und prüft sie auf eventuelle Schäden.
Dabei wird die Inspektion sowohl auf Video festgehalten, als auch auf hochwertigen Bildern. Mit Hilfe dieses Materials kann der Experte dann erkennen, wo es Schäden gibt und wie sie am besten saniert werden können. Für den Grundstückseigentümer wird dann ein umfassender Sanierungsplan mit Kostenvoranschlag unterbreitet. Dazu erhält er außerdem einen maßstabsgerechten Lageplan, der konkret den Verlauf aller Abwasserleitungen angibt und die vorhandenen Rohre aufschlüsselt.
Was wird bei der Dichtigkeitsprüfung geprüft?
Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundleitungen des Hauses/Grundstücks, über die das Abwasser (privat oder gewerblich) in die öffentliche Kanalisation geleitet wird. Dazu gehören auch die Leitungen, die im Erdreich liegen und Schmutz- oder Mischwasser führen. Weiterhin werden alle Schächte und Inspektionsöffnungen geprüft, sowie bei größeren Grundstücken eventuelle Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen.
Was sagt der Gesetzgeber zur Dichtigkeitsprüfung?
In Nordrhein-Westfalen ist die regelmäßige Dichtigkeitsprüfung (alle 20 Jahre) ohnehin schon seit 2007 gesetzlich vorgeschrieben. Bis Ende 2015 wurde diese Anforderung auf ganz Deutschland ausgedehnt. Wer keinen Nachweis über die erfolgte Dichtigkeitsprüfung vorlegen kann, macht sich möglicherweise strafbar.
Schon jetzt gilt der §324 des Strafgesetzbuches zur unbefugten Gewässerverunreinigung: Kommt es durch undichte Abwasserleitungen zur Verunreinigung des Bodens und/oder Grundwassers, kann dies schwere Strafen nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für gewerbliche und öffentliche Grundstücke als auch für Privatpersonen!
Ist die Dichtigkeitsprüfung in Bottrop wichtig?
Leider ja. Untersuchungen zufolge sind bis zu 93% der deutschen Abwasserleitungen undicht! Es ist daher sehr wichtig, dass die Leitungen ab und zu kontrolliert und saniert werden. Der Gesetzgeber greift Privatpersonen dabei immerhin hilfreich unter die Arme: Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung können Sie von der Steuer absetzen!
Haben Sie noch Fragen zum Thema Dichtigkeitsprüfung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!